NUTZUNGSVEREINBARUNG

– zur saisonalen Nutzung eines kleinen, Familien- oder Mini-Gemüsegartens –

 

1. Nutzungsdauer

  • Der Kunde wählt zwischen einem kleinen Gemüsegarten mit einer Größe von ca. 45 qm und einem Familien Gemüsegarten mit einer Größe von ca. 90 qm. An ausgewählten Standorten gibt es zusätzlich die Option des Mini-Gartens mit einer Größe von ca. 20 qm.
  • Die von meine ernte zur Verfügung gestellten Gemüsegärten werden in der Zeit von vsl. April/Mai 2024 bis Oktober/November 2024, je nach Verfügbarkeit, zur Pflege und Ernte für den Eigenbedarf gemietet. Nach Gartenrückgabe endet das Vertragsverhältnis automatisch.
  • Termine zur Gartenübernahme und -Rückgabe werden dem Kunden rechtzeitig per E-Mail bekanntgegeben.

 

2. Nutzungsumfang

  • Zum Umfang des Mietgartens gehörten mindestens 20 Gemüsesorten (bei Parzellen der Größe 45 und 90 qm) bzw. mindestens 8 Gemüsesorten (bei Parzellen der Größe 20 qm), die als Saatgut oder Jungpflanzen zum Saisonstart bereits eingebracht sind oder dem Kunden ausgehändigt werden. Den finalen Anbauplan mit den eingebrachten Gemüsekulturen erhält der Kunde bei oder kurz nach Übernahme seines Gemüsegartens. Die Zusammenstellung des Anbauplans geschieht durch meine erntein Absprache mit dem jeweiligen landwirtschaftlichen Partner.
  • Es ist möglich, dass der Kunde einzelne Kulturen aus dem Anbauplan selbst im eigenen Garten säen und / oder pflanzen muss. Dies teilt meine erntedem Kunden spätestens bei Gartenübernahme mit.
  • meine ernte haftet nicht für Ernteausfälle durch Diebstahl, Wildfraß, ungünstige Witterung oder Krankheits- oder Schädlingsprobleme. meine erntehaftet ebenso nicht für Ernteausfälle verursacht durch höhere Gewalt und / oder Eigenverschulden des Kunden. meine ernte übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände.
  • Es ist dem Kunden erlaubt, einjähriges Gemüse sowie Kräuter während der Saison nachzusäen und nachzupflanzen.
  • Der Anbau, die Pflege und Ernte von giftigen, illegalen und/oder halluzinogenen Pflanzen, Kräutern und/oder Pilzen ist strengstens verboten und führt bei Zuwiderhandeln zum Ausschluss bei meine ernte. Zudem ist der Anbau von Amaranth, Topinambur und Erdmandel verboten. Sämtliche Minzsorten dürfen ausschließlich im Topf gepflanzt werden und müssen vom Kunden nach Saisonende inklusive Topf wieder aus dem Garten entfernt und mit nach Hause genommen werden.
  • Ein Grundsortiment an Gartengeräten zur Pflege des Gemüsegartens wird bereitgestellt.
  • Es wird eine Grundversorgung von Wasser zur Bewässerung bereitgestellt, soweit die saisonale Arbeitsbelastung des Landwirts und die allgemeine Wetterlage dies zulässt.
    Bei der Bewässerung ist ein sparsamer Umgang unumgänglich.
    Der Kunde hält sich an die Gießempfehlungen von meine ernte und dem Landwirt
    Das Anbringen eines eigenen Schlauches zur Bewässerung ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Informationen sowie Tipps und Tricks zum jahreszeitlichen Gartengeschehen werden z. B. auf meine-ernte.deund im Rahmen eines regelmäßigen Newsletters zur Verfügung gestellt.
  • Das Errichten von baulichen Maßnahmen sowie Aufbauten von mehr als zwei Metern Höhe sind in den Gemüsegärten nicht gestattet. Sonstige Aufbauten, wie Tomatenunterstände, unter zwei Metern Höhe, sind sicher und windsicher zu befestigen, dürfen nur im eigenen Mietgarten platziert werden und sind zum Saisonende zu entfernen. Der Besitzer haftet bei evtl. Schäden. Sollten durch mitgebrachte Gegenstände oder Aufbauten anliegende Gärten einen Nachteil erhalten, z. B. durch Schattenwurf, muss nach Aufforderung von meine ernte der Gegenstand durch den Kunden abgebaut und entfernt werden.
  • meine ernte ist damit einverstanden, dass der Kunde den Gemüsegarten auch Dritten für die Nutzung gemäß den vorstehend genannten Vorgaben zur Verfügung stellt, sofern meine ernteKontaktdaten des Dritten erhalten hat und dieser die meine ernte AGB und Nutzungsvereinbarung schriftlich gegenüber meine ernte bestätigt hat.

 

3. Pflichten des Kunden

  • Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass zum Termin der Gartenübernahme/des Saisonstartes er selbst oder eine Vertretung zu der angegebenen Uhrzeit erscheint, um den Garten sowie ggf. ein oder mehrere dazugebuchte Kulturschutznetze oder ggf. noch nicht eingebrachte Kulturen in Empfang zu nehmen.
  • Während der Gemüsegartensaison ist der Kunde für die Pflege seines Gemüsegartens verantwortlich, d. h. insbesondere für das Jäten, Hacken, Gießen und Ernten. Der Gemüsegarten inkl. des dazugehörigen Weges ist durch regelmäßiges Hacken / Jäten von Unkraut und Schädlingen freizuhalten.
  • Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach und steht das Unkraut im Garten mindestens kniehoch und / oder beginnt zu blühen, ist meine ernteberechtigt, den Garten anderweitig zu vergeben, ihn umzupflügen oder zu mähen. Dies geschieht zur Erhaltung der Flächenqualität, in Rücksicht auf die anderen saisonalen Gärtner und ohne (Teil-)Rückerstattung des geleisteten Saisonbetrages.
  • Die vorhandenen Gartengeräte, die zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen, sind im sauberen Zustand an ihren vorgesehenen Platz zurückzubringen. Beschädigte Geräte müssen durch den Kunden auf eigenen Kosten ersetzt werden.
  • Die Gemeinschaftsflächen, Gehwege zwischen den Gartenreihen und Trampelpfade zwischen den Gärten sind von Gegenständen freizuhalten, um unter anderem Mäharbeiten zu ermöglichen. Etwaige Sitzgelegenheiten oder Dekorationen dürfen nur im eigenen Garten aufgestellt werden und sind zum Ende der Saison wieder zu entfernen.
  • Abfälle (Restmüll, Plastik, auch kompostierbares Plastik, u.a.) hat der Kunde mit nach Hause zu nehmen. Organischer Müll (Pflanzenreste, Unkraut u.a.) sind im eigenen Gemüsegarten zwischen den Gemüsereihen zu belassen.
  • Auf den Einsatz von leichtlöslichem Mineraldünger und / oder chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln ist zu verzichten. Bei Unklarheiten, ob ein Mittel im Garten genutzt werden darf, ist der Kunde verpflichtet, sich eine Freigabe durch meine ernte 
  • Freilaufende Hunde sind auf der gesamten Gemüsegartenfläche inklusive der Gemeinschaftsfläche nicht erlaubt! Sollte der Kunde einen Hund mitbringen, so ist dieser ausnahmslos an der kurzen Leine zu führen bzw. während der Gartenarbeit an einer geeigneten Stelle anzubinden. Der Hundebesitzer hat den Hund jederzeit zu beaufsichtigen und muss gewährleisten, dass dieser keine fremden Gärten betritt.
  • Sieht der Landwirt aufgrund einer Schädlingsepidemie die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen, wird dies per E-Mail bekanntgegeben.
  • Dem Kunden sind alle Maßnahmen untersagt, die zu einer Beeinträchtigung des Grundwassers über Bodenverunreinigungen oder auf andere Weise oder zu einer Beeinträchtigung der den Gemüsegärten dienenden Brunnenanlage führen können. Auf § 89 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird verwiesen. Der Kunde stellt meine ernte von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass seine Einwirkung die Beschaffenheit des Grundwassers oder der Brunnenanlage nachteilig verändert hat. Entsprechendes gilt für den Fall, dass Stoffe aus einer vom Kunden betriebenen Anlage im Sinne des § 89 Abs. 2 WHG in das Grundwasser gelangt sind und dadurch dessen Beschaffenheit nachteilig verändert haben. Ist trotz aller Vorsicht eine Gefährdung des Grundwassers zu besorgen, ist unverzüglich Kontakt mit der entsprechenden Umweltbehörde aufzunehmen und meine erntezu informieren.
  • Dem Kunden ist es nicht gestattet, auf der Mietgartenfläche zu grillen oder offene Feuer zu legen.
  • Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Gemüsegarten in ordnungsgemäßem Zustand an meine ernte zurückzugeben, d. h. frei von festen Dingen (z. B. Rankehilfen, Tomatenhäuser, Sitzgelegenheiten) und jeglichen Gegenständen (u.a. Plastiktöpfe, Gartendekoration, etc.). Pflanzgut und abgeerntetes organisches Material kann auf der Fläche verbleiben. Sollten Gegenstände zurückgelassen werden, werden diese kostenpflichtig entfernt und dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

Für die Standorte Stuttgart, Wiesbaden, Belm bei Osnabrück und Böbingen gilt zusätzlich:

  • Da es sich um eine nach ökologischen Richtlinien zertifizierte Fläche handelt, sind die Jungpflanzen und das Saatgut aus ökologischer Erzeugung. Es ist den Gärtnern an diesen Standorten erlaubt einjähriges Gemüse sowie Kräuter aus ökologischer Erzeugung während der Saison nachzusäen und zu pflanzen. Nicht ökologisches Saatgut bzw. nicht ökologische Jungpflanzen dürfen nicht verwendet werden, damit die Richtlinien des Anbauverbands eingehalten bleiben.
  • Die EU-Verordnung (2018/848) zum Ökologischen Landbau ist einzuhalten, d. h. insbesondere der Einsatz von leichtlöslichem Mineraldünger und chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln ist untersagt. Darüber hinaus sind die Regeln des Anbauverbandes des landwirtschaftlichen Betriebes zu beachten.

 

Wir wünschen dir viel Spaß und Freude in und mit deinem Gemüsegarten.

Auf eine gute Saison! Dein meine ernte Team

Stand 07.09.2023, Aktualisierung für Böbingen und Belm bei Osnabrück Stand 06.02.2024